Düsseldorfer Tabelle

Die Unterhaltsbeträge der Düsseldorfer Tabelle werden auch wieder  zum 01. Januar 2026 modifiziert.

Die Bedarfssätze minder- und volljähriger Kinder sind gegenüber dem Vorjahr angehoben worden.

Außerdem sind die Anmerkungen um Regelungen zum angemessenen Selbstbehalt bei der Inanspruchnahme von Kindern auf Eltern- und von Großeltern auf Enkelunterhalt ergänzt worden.

Die notwendige Eigenbedarfssätze (Selbstbehalt) für einen nicht erwerbstätigen Unterhaltspflichten sind mit  1.200 € sowie für  für einen Erwerbstätigen mit 1.450 € gegenüber dem Vorjahr unverändert belassen worden. 

 

Die aktuellen (und erforderlichenfalls auch ältere) Tabellenunterhalts- und Zahlbeträge finden Sie auf der Homepage des Oberlandesgerichts Düsseldorf.