Düsseldorfer Tabelle
Die Unterhaltsbeträge der Düsseldorfer Tabelle werden auch wieder zum 01. Januar 2026 modifiziert.
Die Bedarfssätze minder- und volljähriger Kinder sind gegenüber dem Vorjahr angehoben worden.
Außerdem sind die Anmerkungen um Regelungen zum angemessenen Selbstbehalt bei der Inanspruchnahme von Kindern auf Eltern- und von Großeltern auf Enkelunterhalt ergänzt worden.
Die notwendige Eigenbedarfssätze (Selbstbehalt) für einen nicht erwerbstätigen Unterhaltspflichten sind mit 1.200 € sowie für für einen Erwerbstätigen mit 1.450 € gegenüber dem Vorjahr unverändert belassen worden.
Die aktuellen (und erforderlichenfalls auch ältere) Tabellenunterhalts- und Zahlbeträge finden Sie auf der Homepage des Oberlandesgerichts Düsseldorf.